Kürzlich stieß ich auf eine »Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre vom 20. November 1992 über die Gültigkeit der in der ›New Church‹ des Emmanuel Swedenborg gespendeten Taufe«. Sie erschien 1993 in den Acta Apostolicae Sedis (AAS 85 (1993) 179), dem Amtsblatt des Apostolischen Stuhls. Ich entnahm den lateinischen Text dem »Archiv für katholisches Kirchenrecht« 162 (1993) Seite 238. Er lautet: »Notificatio de validitate baptismatis. Quaesitum est ab hac Congregatione pro Doctrina Fidei, utrum baptismus collatus apud communitatem vulgo dictam ›The New Church‹ domini Emmanueli Swedenborg validus sit an non. Haec Congregatio, diligenti examine expleto, respondendum decrevit: Negative. Romae, die 20 Novembris 1992. Iosephus card. Ratzinger, Prafectus«. Die deutsche Übersetzung stammt vor mir und lautet: »Bekanntmachung über die Gültigkeit der Taufe. Von der Kongregation für die Glaubenslehre ist untersucht worden, ob die Taufe, die bei der gewöhnlich ›The New Church‹ genannten Gemeinschaft des Herrn Emmanuel Swedenborg gespendet wird, gültig ist oder nicht. Die Kongregation hat nach Durchführung einer sorgfältigen Untersuchung als Antwort beschlossen: Nein. Rom, 20. November 1992. Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt«. Der englische Name »The New Church« gibt einen Hinweis auf den Zweig der neuen Kirche, der die Untersuchung notwendig gemacht hat, denn so nennt sich die »General Church of the New Jerusalem«. Die Begründung für das negative Urteil liegt mir nicht vor. Zu vermuten ist aber, dass die einpersönliche Trinitätslehre der neuen Kirche ausschlaggebend war.
20. November 1992